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   BVerwG, 27.06.1983 - 1 B 73.83   

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https://dejure.org/1983,2450
BVerwG, 27.06.1983 - 1 B 73.83 (https://dejure.org/1983,2450)
BVerwG, Entscheidung vom 27.06.1983 - 1 B 73.83 (https://dejure.org/1983,2450)
BVerwG, Entscheidung vom 27. Juni 1983 - 1 B 73.83 (https://dejure.org/1983,2450)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Umfang des Einbürgerungsermessens seitens der Behörde - Kriterien für einen Anspruch auf Einbürgerung - Berücksichtigung der freiheitlich demokratischen Grundordnung bei der behördlichen Entscheidung über eine Einbürgerung - Verbot der Differenzierung wegen politischer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1984, 73 (Ls.)
  • DVBl 1983, 1013
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 22.05.1975 - 2 BvL 13/73

    Extremistenbeschluß

    Auszug aus BVerwG, 27.06.1983 - 1 B 73.83
    Das ist durch die insoweit hier verwertbare Rechtsprechung zu den Eignungsvoraussetzungen für den öffentlichen Dienst hinreichend geklärt (vgl. z.B. BVerfGE 39, 334 [BVerfG 22.05.1975 - 2 BvL 13/73] [359]; BVerwGE 52, 313 [336]; 61, 176 [182]).

    Dieses Verbot bezieht sich nur auf das bloße "Haben" einer politischen Überzeugung, verbietet lediglich "bezweckte" Benachteiligungen oder Bevorzugungen und ist außerdem aus dem Kontext des Grundgesetzes heraus auszulegen, nach dem die aus dem Sinnzusammenhang der Verfassung sich ergebende Grundentscheidung zugunsten einer wehrhaften Demokratie den Staatsorganen aufgibt, Gefahren für die freiheitliche demokratische Grundordnung vorzubeugen (BVerfGE 39, 334 [BVerfG 22.05.1975 - 2 BvL 13/73] [368]).

  • BVerfG, 17.08.1956 - 1 BvB 2/51

    KPD-Verbot - Zweiter und letzter erfolgreicher Antrag auf Verbot einer Partei

    Auszug aus BVerwG, 27.06.1983 - 1 B 73.83
    Die freiheitliche demokratische Grundordnung bildet ein System der Grundprinzipien der Staatsgestaltung, die das Grundgesetz als unantastbare Werte anerkennt und die deshalb gegen Angriffe verteidigt werden sollen (BVerfGE 5, 85 [139]).
  • BVerwG, 27.11.1980 - 2 C 38.79

    Umfang der verwaltungsgerichtlichen Überprüfung der Eignungsbeurteilung des

    Auszug aus BVerwG, 27.06.1983 - 1 B 73.83
    Das ist durch die insoweit hier verwertbare Rechtsprechung zu den Eignungsvoraussetzungen für den öffentlichen Dienst hinreichend geklärt (vgl. z.B. BVerfGE 39, 334 [BVerfG 22.05.1975 - 2 BvL 13/73] [359]; BVerwGE 52, 313 [336]; 61, 176 [182]).
  • BVerfG, 18.02.1970 - 2 BvR 531/68

    Zitiergebot

    Auszug aus BVerwG, 27.06.1983 - 1 B 73.83
    Darüber hinaus ist die Bundesrepublik Deutschland eine Demokratie, die von ihren Bürgern eine Verteidigung ihrer freiheitlichen Ordnung erwartet (BVerfGE 28, 36 [BVerfG 18.02.1970 - 2 BvR 531/68] [48]).
  • BVerwG, 29.10.1981 - 1 D 50.80

    Extremisten im Öffentlichen Dienst

    Auszug aus BVerwG, 27.06.1983 - 1 B 73.83
    Nach den berufungsgerichtlichen Feststellungen, bezüglich deren die Klägerin nicht geltend macht, zulässige und begründete Revisionsrügen erheben zu können (§ 137 Abs. 2 VwGO), bekennt sich nämlich die Klägerin ausdrücklich zu den mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung unvereinbaren Zielen ihrer Partei (vgl. dazuUrteil vom 29. Oktober 1981 - BVerwG 1 D 50.80 - NJW 1982, 779 [781]) und läßt damit ihre Ablehnung dieser Grundordnung und eine innere Abhängigkeit zu einer totalitären Ideologie erkennen.
  • BVerwG, 22.04.1977 - VII C 17.74

    Verfassungstreue eines Lehrbeauftragten - Staatliche Entscheidungsbefugnis -

    Auszug aus BVerwG, 27.06.1983 - 1 B 73.83
    Das ist durch die insoweit hier verwertbare Rechtsprechung zu den Eignungsvoraussetzungen für den öffentlichen Dienst hinreichend geklärt (vgl. z.B. BVerfGE 39, 334 [BVerfG 22.05.1975 - 2 BvL 13/73] [359]; BVerwGE 52, 313 [336]; 61, 176 [182]).
  • BVerwG, 01.07.1975 - I C 44.70

    Asylberechtigte - Einbürgerungsverfahren - Geheimgehaltene Vorgänge -

    Auszug aus BVerwG, 27.06.1983 - 1 B 73.83
    Durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, daß die Behörde bei der Ausübung des Ermessens darauf abzustellen hat, ob ein staatliches Interesse an der Einbürgerung besteht, und demnach nicht nur prüft, ob der Bewerber nach seinen persönlichen Verhältnissen einen wertvollen Bevölkerungszuwachs darstellt, sondern auch, ob seine Einbürgerung nach allgemeinen politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Gesichtspunkten erwünscht ist (BVerwGE 49, 44 [46];Beschluß vom 18. September 1981 - BVerwG 1 B 115.81 - Buchholz 130 § 8 RuStAG Nr. 14).
  • BVerwG, 18.09.1981 - 1 B 115.81

    Einbürgerungsbehörde - Ermessensentscheidung - Einbürgerungsantrag - Staatliche

    Auszug aus BVerwG, 27.06.1983 - 1 B 73.83
    Durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, daß die Behörde bei der Ausübung des Ermessens darauf abzustellen hat, ob ein staatliches Interesse an der Einbürgerung besteht, und demnach nicht nur prüft, ob der Bewerber nach seinen persönlichen Verhältnissen einen wertvollen Bevölkerungszuwachs darstellt, sondern auch, ob seine Einbürgerung nach allgemeinen politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Gesichtspunkten erwünscht ist (BVerwGE 49, 44 [46];Beschluß vom 18. September 1981 - BVerwG 1 B 115.81 - Buchholz 130 § 8 RuStAG Nr. 14).
  • BVerwG, 24.08.1979 - 1 C 27.76

    Voraussetzung des Bekenntnisses zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung der

    Auszug aus BVerwG, 27.06.1983 - 1 B 73.83
    Wie der beschließende Senat bereits ausgesprochen hat, beruht es auf sachgerechter und zweckentsprechender Erwägung der Frage, ob die Einbürgerung im staatlichen Interesse erwünscht ist, wenn die Behörde die Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit ablehnt, weil sie begründete Zweifel daran hat, daß der Einbürgerungsbewerber sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland bekennt(Beschluß vom 24. August 1979 - BVerwG 1 C 27.76 - Buchholz a.a.O. Nr. 9).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.06.2000 - 8 A 609/00

    PKK-Sympathisant nicht einzubürgern

    BVerwG, Beschluss vom 27. Juni 1983 - 1 B 73.83 -, DVBl. 1983, 1013 (1014); Urteil vom 21. Oktober 1986 - 1 C 44.84 -, NJW 1987, 856 (858 f.).

    vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Oktober 1986 - 1 C 44.84 -, NJW 1987, 856 (858 f.); Beschluss vom 27. Juni 1983 - 1 B 73.83 -, DVBl. 1983, 1013 (1014); Beschluss vom 24. August 1979 - 1 C 27.76 -, Buchholz 130, § 8 RuStAG Nr. 9, S. 6 (8); Marx, § 8 RuStAG Rn. 63; aus der gefestigten Rechtsprechung zur Verfassungstreue von Beamten(-Bewerbern) vgl. nur: BVerwG, Urteil vom 6. Februar 1975 - II C 68/73 -, NJW 1975, 1135 (1137); BVerwG, Urteil vom 26. März 1975 - II C 11.74 -, BVerwGE 47, 365 (374 f.); BVerfG, Beschluss vom 31. Juli 1981 - 2 BvR 321/81 -, NJW 1981, 2683.

    BVerwG, Beschluss vom 27. Juni 1983 - 1 B 73.83 -, DVBl. 1983, 1013 (1014); Urteil vom 21. Oktober 1986 - 1 C 44.84 -, NJW 1987, 856 (858 f.).

  • VGH Baden-Württemberg, 16.05.2001 - 13 S 916/00

    Beurteilung der Verfassungstreue eines Einbürgerungsbewerbers

    Für die Beurteilung der Verfassungstreue des Einbürgerungsbewerbers sind die zur Prüfung der Verfassungstreue des Eingangsbewerbers für den öffentlichen Dienst entwickelten Grundsätze maßgebend (im Anschluss an BVerwG, Beschluss vom 27.6.1983 - 1 B 73.83 -, Buchholz 130 § 8 RuStAG Nr. 19).

    Da der demokratische Staat des Grundgesetzes von seinen Bürgern eine Verteidigung seiner freiheitlichen Ordnung erwartet, stellt es eine sachgerechte und zweckentsprechende Erwägung dar (§ 40 LVwVfG), wenn die Verleihung der deutschen Staatsbürgerschaft mit der Begründung abgelehnt wird, der Bewerber bekenne sich nicht zur freiheitlich demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland (BVerwG, Beschluss vom 27.6.1983 - 1 B 73.83 -, Buchholz 130 § 8 RuStAG Nr. 19, S. 25).

    Für die Prüfung der Verfassungstreue des Einbürgerungsbewerbers sind nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der der Senat wiederum folgt, die zur Prüfung der Verfassungstreue des Eingangsbewerbers für den öffentlichen Dienst entwickelten Grundsätze maßgebend (Beschluss vom 27.6.1983, a.a.O., S. 25).

  • VG Stuttgart, 20.04.2015 - 11 K 5984/14

    Voraussetzungen für eine Einbürgerung in den deutschen Staatsverband;

    Liegen somit schon die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 8 StAG nicht vor, kann das Gericht dahingestellt sein lassen, ob das nach § 8 Abs. 1 StAG auszuübende Ermessen deshalb negativ auf Null reduziert ist, weil begründete Zweifel daran bestehen, dass die Klägerin zu 1 sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland bekennt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 27.06.1983 - 1 B 73/83 - DVBl 1983, 1013; VGH Mannheim, Urt. v. 16.05.2001 - 13 S 916/00 - NVwZ 2001, 1434).
  • VG Stuttgart, 07.01.2019 - 11 K 2731/18

    Bekenntnis des Einbürgerungsbewerbers zur freiheitlich-demokratischen

    67 Das nach § 8 Abs. 1 StAG auszuübende Ermessen ist negativ auf Null reduziert ist, weil begründete Zweifel daran bestehen, dass der Kläger sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland bekennt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 27.06.1983 - 1 B 73/83 - DVBl 1983, 1013; VGH Mannheim, Urt. v. 16.05.2001 - 13 S 916/00 - NVwZ 2001, 1434).
  • BVerwG, 10.08.1993 - 1 B 43.93

    Einbürgerung eines Ausländers - Versagung der Einbürgerung bei Bestehen eines

    Bei dieser nicht allein auf die Parteimitgliedschaft abstellenden Würdigung (vgl. dazu BVerwGE 52, 313 [BVerwG 22.04.1977 - VII C 17/74]; 61, 176 [BVerwG 21.11.1980 - 7 C 4/80]; Beschluß vom 27. Juni 1983 - BVerwG 1 B 73.83 - Buchholz 130 § 8 RuStAG Nr. 19; BVerfGE 39, 334 [BVerfG 22.05.1975 - 2 BvL 13/73]) würde sich im Revisionsverfahren die Frage, ob bereits bei einer abstrakten Gefährdung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung ein Ausweisungsgrund nach § 46 Nr. 1 AuslG vorliegt, nicht stellen.
  • VG Karlsruhe, 01.02.2023 - 19 K 1832/21

    Zweifel an der Hinwendung eines Einbürgerungsbewerbers zur Verfassungsordnung

    Liegen tatsächliche Umstände vor, die es der Behörde zweifelhaft erscheinen lassen, dass der Bewerber sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung bekennt und für ihre Erhaltung eintreten wird, und sind diese Umstände objektiv geeignet, solche Zweifel hervorzurufen, ist es folglich nicht ermessensfehlerhaft, die Einbürgerung als nicht im staatlichen Interesse liegend abzulehnen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 27.06.1983 - 1 B 73.83 - juris; Urt. v. 21.10.1986 - 1 C 44.84 - juris; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 16.05.2001 - 13 S 916/00 - juris).
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